Holdinggründung

Hi,

ich wollte mal Fragen ob man auf einem Server eine 2’te Holding haben darf oder würde es dann zum cheaten zählen?

Weil man bekommt ja Vorteile dadurch. Neues Startkapital, sprich man kann schneller wachsen.

Du kannst so viele Holdings gründen wie du willst. Einen Vorteil hast du damit aber nicht; deine Holdings können nicht miteinander kooperieren. Interlining ist z. B. nicht möglich.

Mehr Holdings kosten im übrigen auch mehr Credits, aber das weißt Du ja sicher schon :) .

Ein zweiter Account ist übrigens Cheating ;) .

Ich hätte da auch mal ne Frage zu und zwar, ist mir das bekannt mit dem Interlining zwischen zwei Holdings. Ist es jedoch auch verboten wenn man ein Interlining zwischen Holding und eigenem Tochterunternehmen führt? Ich habe z.B. leider mal wieder nicht daran gedacht meine Airline als Tochterunternehmen zu gründen um an die Börse zu gehen, habe jedoch schon einen relativ schönen Flugbetrieb. Daher ist meine Absicht bzw. meine Frage eben ob ich jetzt langsam die Flüge und Maschienen quasi auslagern kann zu meinem Tocherunternehmen um dann so quasi keinen Verlust zu haben, aber dennoch später an die Börse gehen zu können?

LG Tobi

Nein, das ist erlaubt. Du hast ja mit 10 Mio. angefangen, ob du die in 5 Töchter oder 1 Holding aufteilst, ist deine Sache, Kooperationen sind dann erlaubt :)

Okay vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

Ich sehe es jedoch richtig das es, außer über zeichnen von Aktienanteilen, nach der Gründung der Tochter keine weiteren Möglichkeiten gibt Geld (z.B. aktuelle Gewinne in der Holding) in die Tochter zu tranferieren oder?

LG Tobi

Genau. Wenn die Tochter gegründet wurde, kriegst du Geld nur mit einem Börsengang in die Tochter. Und andersrum dann nur über die Dividende. Alles andere ist nicht möglich.

Ich hätte auch noch mal eine Frage zum Thema Interlining zwischen eigenen Firmen. Das es nicht erlaubt ist ein Interlining zwischen zwei Holdings einzurichten, habe ich verstanden. Aber angenommen man hat Holding A und Holding B. Ist es dann möglich, dass eine Tochter der Holding B mit der Holding A ein Intrerlining abschließen kann?

Nein, wo wäre auch der Unterschied?