Wie ich in diesem (http://community.airlinesim.aero/topic/4713-tochter-ist-pleite-wie-geht-es-weiter/?hl=%2Btochter+%2Bpleite) Thread gelesen habe, muss die Holding bei einer Pleite eines Tochterunternehmens ja nichts befürchten, außer evtl. kein Geld zurückgezahlt zu bekommen, wenn von der Konkursmasse nichts übrig bleibt.
Gilt dies auch für Enkelunternehmen?
Also z.B. bei folgendem Konstrukt:
Holding A
--> Tochterunternehmen B
-----> Enkelunternehmen C (Tochter von B )
Muss Unternehmen B bei einer Pleite von C für etwaige Schulden einstehen oder gilt hier dasselbe wie von B zu A?
Ist zwar bei mir, Gott sei Dank, derzeit nicht der Fall, wäre aber wichtig für die weitere Planung der Konzernstruktur..