Rechte vom Tochterunternehmen?!

Hallo liebe AS-Community!

Ich habe mir auf Devau vor kurzem eine Tochter mit Sitz in Kenia (NBO) gekauft. Da aber in Kenia der Markt gesättigt ist, wollte ich meine Tochter nach Gabun (Der Sitz meiner Holdinggesellschaft) verlegen.

Mittlerweile sind auch schon Flüge eingebucht, jedoch tut sich nach 2 Updates nichts! Hatte vorher mit meiner Holdinggesellschaft (die auch aktiv operiert) auf der Strecke LBV-KRT fast volle Sitze mit nem 737-900ER und nun ist der CRJ700LR meiner Tochter leer! (zu gleichen Flugzeiten)

Wie geht das? Bzw. die Tochter bekommt ja die Rechte der Holding soweit ich weiß, bzw. die Flüge sind auch im ORS gelistet! Somit habe ich auch volle Flugrechte oder (Boarding und Landerecht)

Meine Holdinggesellschaft auch die Tochter haben ein gemeinsames Interline!

Was läuft hier falsch?

Danke für diverse Antworten!

LG Phil

nein, wenn die tochter in einem investitionsoffenen land ist, hat sich auch die flugrechte dieses landes und nicht die der holding

nur wenn du eine tochter in einem nicht-investitonsoffenen land gründes t/ hast bleiben die flugrechte der holding

wäre ja auch blöd, sonst hättest du die airline ja vielleicht gar nicht kaufen können, weil der vorbesitzer vielleicht seine holding in VAE, europa oder sonstwo hatte