eine kurze Frage habe ich. Es ist ja so, dass man als Airline bei der 4. Flugzeugkategorie 15% höhere Wartungskosten hat. Trifft dies auch zu, wenn man den 4.Typen zwar besitzt aber verleast hat und demnach zu dem Zeitpunkt nicht selbst operiert?
Sollten - der Logik folgend - nicht die Wartungskosten erst dann anfallen, wenn die 4. Wartungskategorie betrieben wird? Würde bedeuten, mit Personal besetzt, ggf. bestuhlt und mit Flugplan versehen? Alles andere ist in meinen Augen unlogisch, vor allem, wenn ein Unternehmen eine 4. Kategorie verleast und selbst keinerlei Bedarf am Betreiben hat?!
Auch wenn eine Maschine nicht bestuhlt ist fällt ja Unterhalts-Wartung an - wir haben uns nur der Praktikabiltät dazu entschieden die Maschinen nicht zu berücksichtigen wenn sie aktiv zum verleasen oder verkauf angeboten werden.
ich habe derzeit rund 60 Mio Wartungskosten / Woche. Wird eine verleaste Maschine einer neuen Wartungskategorie an mich zurückgegeben bedeutet das für mich mehr als 1 Mio Kosten pro Tag. Ich habe in Hochzeiten 100 Maschinen aus 5 verschiedenen Wartungskategorien verleast, dazu 4 Wartungskategorien, die ich selbst eingesetzt habe. Es gab Tage an denen Maschinen 3 verschiedener Wartungskategorien zurückgegeben wurden - ist es mir nicht aufgefallen hat mich das die eine oder andere Mio pro Tag gekostet. In gewissen Situationen wurde das Verleasen zur Farce. Man bräuchte eine Funktion die verleaste Maschinen automatisch wieder zum Leasen bereitstellt oä.
Man könnte auch eine Tochter gründen die das Verleasen übernimmt. Keine Personalkosten, keine Nachteile und keine Kosten bei vielen Wartungskategorien, keine IL-Verträge notwendig;