Allgemeine Frage IPO

Folgender Fall:

Holding/Airline ABC gründet Tochter 123.

Tochter 123 zeichnet Aktien der Gesellschaft XYZ die gerade an die Börse gebracht werden soll.

Tochter 123 wird vor Ablauf der Zeichnungsfrist wieder liquidiert.

Was passiert mit den von Tochter 123 gezeichneten Aktien der Gesellschaft XYZ?

Werden die von Tochter 123 gezeichenten Aktien beim Börsengang einfach nicht berücksichtigt.

Werden diese Aktien sofort von AS übernommen.

Werden diese Aktien der Muttergesellschaft ABC  "überschrieben".

Danke für eine Antwort.

Hallo Reiner,

ich bin mir zwar nicht 100% sicher aber so wie ich das verstehe passiert folgendes. Solange die Zeichnungsfrist läuft können sich ja beliebig viele Firmen an dem IPO beteilige, sofern sie die Vorraussetzungen erfüllen. Sollte in der Phase eine Airline aus welchen Gründen auch immer Pleite gehen wird sie vom IPO her nicht berücksichtigt. Sollte die minimum nötigen Aktien nicht gezeichnet werden, scheitert das IPO. Wenn das IPO erfolgreich ist, dann werden nur die Firmen angezeigt die tatsächlich Anteile erworben haben. Sollte nach einem IPO die Firma Pleite gehen werden die Anteile von AS übernommen und dann auf dem Markt wieder angeboten. Solltest du eine andere Beobachtung gemacht haben schreib bitte eine Nachricht an den Support.

Gruss

BenjaminA330

Hallo BenjaminA330,

danke. Wir haben das innerhalb unserer Allianz diskutiert. Da keiner eine vernünftige Antwort hatte, sind wir "an die Öffentlichkeit" gegangen.

Müssten im Falle einer Pleiter der zeichnenden Firma nicht die Aktiven (Anzahlung für IPO-Aktien-Zeichnung) zur Schuldentilgung verwendet werden und der restliche Betrag der Mutterfirma zurückerstattet werden?

Und werden im Falle eines Konkurses gehaltene Aktien einer Tochtergesellschaft an die AS Holding übergeben und nicht der Muttergesellschaft?

Die Zeichnungen (vor dem erfolgreichem IPO) werden gelöscht und das Geld vom Sicherheitskonto wieder dem Airline Konto gutgeschrieben - fliesst also damit in die Liquidierungsmasse ein.