Ich habe leider im Forum kein entsprechendes Thema gefunden. Ich meine aber, dass es schon mal zur Sprache kam. Deshalb nur kurz die Frage:
Wenn Airline 1 (Holding) ein Tochterunternehmen hat (Airline 2), welches wiederrum sein eigenes Tochterunternehmen (Airline 3) an die Börse bringen will, dürfen sich Airline 1 und/oder 2 dann an dem Börsengang beteiligen, um ihn evtl. gar erst zu ermöglichen?
Danke schon mal für die Antworten!