Beteiligung am Börsengang des Tochterunternehmens

Ich habe leider im Forum kein entsprechendes Thema gefunden. Ich meine aber, dass es schon mal zur Sprache kam. Deshalb nur kurz die Frage:

Wenn Airline 1 (Holding) ein Tochterunternehmen hat (Airline 2), welches wiederrum sein eigenes Tochterunternehmen (Airline 3) an die Börse bringen will, dürfen sich Airline 1 und/oder 2 dann an dem Börsengang beteiligen, um ihn evtl. gar erst zu ermöglichen?

Danke schon mal für die Antworten!

Nein, wie von Dir beschrieben geht das nicht.

Was allerdings sehr wohl geht ist:

Holding hat 2 Töchter Airline 1 und Airline 2.

Airline 1 geht an die Börse, Airline 2 kann (bei Erfüllung der restlichen Kriterien) zeichnen.