Herrje, ein wenig dünnhäutig wie? Eine gute Diskussion führt man nicht mit Blumen während des Gesprächs, sondern mit einem guten Bier danach.
Ich sag ja, zweierlei Maß. Flugrechte über den Aktienmarkt zu erwerben, birgt etwa nicht die Gefahr das der Wettbewerb verzerrt wird bzw. große Airlines noch größer werden? Ich empfehle dir eine Lektüre zum Wettbewerbsrecht. Das Gründen von Airlines in einem nicht investitionsoffenen Land, zum alleinigen Zweck des Erwerbs der Flugrechte über Zusammenarbeit mit Dritten ist eine Umgehung von Regeln. Eine Umgehung liegt immer dann vor, wenn ein Verhalten nicht gegen den Wortlaut einer Norm verstößt, aber gegen ihren Sinn und Zweck. Es gibt zwar kein ausdrückliches Verbot, aber auch nur deshalb, weil es grundsätzlich nicht vorgesehen war. Durch das Tolerieren, wird die Regelung zu Flugrechten grundsätzlich ad absurdum geführt. Sinn und Zweck der Flugrechte ist es die wirtschaftliche Tätigkeit einer Fluglinie auf einen bestimmten Markt zu beschränken. Andernfalls würden Airlines global tätig werden. Die Folge wäre die Gefahr der Dominanz einer Airlines oder einiger weniger Airlines auf der gesamten Spielwelt. Flugrechte sind daher - auch in Anlehnung an die Realität - sinnvoll. Um einige Entfaltungsmöglichkeiten jenseits des Heimatmarktes zu bieten, gibt es investitionsoffene Länder.
Der Erwerb von Flugrechten über den Aktienmarkt führt aber eben gerade dazu, dass ein Spieler, auch wenn es Unterstützung durch Dritte bedarf, über diese Grenzen hinwegsetzen kann. Er verstößt grundsätzlich nicht gegen eine Spielregel, da es keine gibt, vorgesehen ist es aber nicht. Ansonsten bedürfe es keiner spieltechnischen Regelung zu Flugrechten.
Darüber hinaus liegt eine Bevorteilung bestimmter Spieler vor. Einzelspieler werden benachteiligt. Ihnen ist ein Erwerb von Flugrechten über den Aktienmarkt i. d. R. verwehrt. Es bedarf der Hilfe von mind. einem Dritten. Diese wird meist durch Allianzmitglieder gewährt. Auch können Strohmänner (hier eher Strohmann-Accounts) möglich sein. Eine wettbewerbsrechtliche Gleichbehandlung, wie bei investitionsoffenen Ländern, ist hier nicht gegeben. Einige Spieler, z. B. aus großen, z. T. alteingesessenen Allianzen, werden hier in ungerechtfertigter Weise bevorteilt. Ihnen stehen Möglichkeiten offen, die anderen Spieler nicht möglich sind. Um es im Spielterminus auszudrücken, es ist schlicht unfair.
Auch kann dieser Vorteil als Mittel des Wettbewerbs eingesetzt werden, z. B. um Wettbewerber von Allianzmitglidern zu schädigen. Es können so Gesellschaften von Allianzmitgliedern gegründet werden und in den Wettbewerb zu Gunsten eines Dritten eintreten. Ob dies wirtschaftlich ist, kann unbeachtlich sein. Es geht lediglich um eine Schädigung eines Dritten, dies muss nicht wirtschaftlich sein. Eine Allianz kann sich so auch eine wirtschaftlich beherrschende Stellung auf einer Spielwelt verschaffen.
Im Ergebnis ist der Erwerb von Flugrechten weder vorgesehen, also eine Umgehung und birgt ferner Risiken für den Wettbewerb, da grundlegende Prinzipien umgangen werden können und zum Nachteil eines fairen Wettbewerbs gereichen können.
So für eine Diskussion sachlich genug? Leider hab ich z. Z. Urlaub und kann aus keinem Kommentar zitieren. Auch ist Wettbewerbsrecht nicht mein Steckenpferd. ;)
Ich sehe dein Problem nicht wirklich. Wer die Airline führt ist da in dem Fall doch relativ egal. Wenn jemand aus eine Allianz in einem Land, in dem er eh Streckenrechte hat, eine Tocher gründet, diese an die Börse bringt und dann aber selber weiterführt, hat man doch genau die selbe Situation. Der einzige Unterschied ist der, das die Airline jemand anders kontrolliert. Ich sehe da schlichtweg keinen Unterschied.
Es ist ja nicht so, das man durch diesen Trick sich Streckenrechte in zusätzlich Ländern verschaffen kann. Es muss ja schon jemand aus der Allianz in diesem Land dafür ansässig sein (eigentlich sogar mehrere, da die Mehrheit der Anteile ja in dem Land bleiben muss). Und ob nun dieser die Airline dann kontrolliert oder jemand anders ist doch in der Situation vollkommen egal.