Fremde Verkehrsrechte über Aktien erlangen

Hallo zusammen
Es ist ja möglich, eine Gesellschaft in einem Nicht-Investitionsoffenen Land zu gründen und nach einem Börsengang die Aktienmehrheit mit der ursprüngliche Holding zu übernehmen und so in einem beliebigen Land Airlines gründen zu können. Aber ist dies auch erlaubt?
Viele Grüsse

Erlaubt ist das sicherlich, aber was nicht funktioniert, ist, dass - zumindest Passagiere - geflogen werden können wegen fehlender Verkehrsrechte. Beispiel: Deine Holding ist in Deutschland, Du übernimmst die Aktienmehrheit in einer brasilianischen Firma - in Brasilien hast Du dann keine Verkehrsrechte.

Solange die Mehrheit der Aktien in brasilianischem Besitz ist, du aber Hauptaktionär bist (also z.B. 34% du, 2x33% in Brasilien), funktioniert das sicherlich. Nur frage ich mich oftmals nach dem Sinn…