Gesetze und neue Spielregeln in AS

Ich möchte an dieser Stelle mal ein Zitat der Verbraucherzentrale posten... Bezogen auf die neue Spielregel http://community.airlinesim.aero/topic/4573-ende-new-game-rule-neue-spielregel/#entry34431

Änderungen der AGB und der Vertragsinhalte

Spielehersteller und Plattformbetreiber dürfen nicht nur die Spielregeln vorgeben, sondern auch die dem Vertrag zugrunde liegenden AGB und Datenschutzbestimmungen. Im Falle eines neuen Vertrages besteht dieses Problem nicht: Entweder der Verbraucher erklärt sich mit dem Vertragsinhalt und den AGB einverstanden oder er nimmt von Anfang an Abstand vom Vertrag.

 

Bei bestehenden Verträgen gilt der Grundsatz: „Verträge sind zu halten“. Daher sind einseitige Änderungen durch das Unternehmen nicht erlaubt, es sei denn, die dem Vertrag zugrunde liegenden AGB beinhalten eine entsprechende zulässige Regelung zur einseitigen Änderung des Vertrages.

 

Bei der Frage nach der Form der Einbeziehung geänderter AGB in einem laufenden Vertragsverhältnis macht der Gesetzgeber Vorgaben  Dem Verbraucher muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um zu überlegen, ob er mit den geänderten AGB das Vertragsverhältnis fortsetzen und den Änderungen zustimmen möchte. Außerdem muss der Unternehmer erklären, was geschieht, wenn der Verbraucher nicht zustimmt.

 

Bedeutung für den Verbraucher:

Im konkreten Fall der AGB-Änderungen auf Spieleplattformen bedeutet das Folgendes:Der Verbraucher erhält zum Beispiel mittels eines Pop-up-Fensters den Hinweis, dass er innerhalb von sechs Wochen den geänderten AGB zustimmen müsse. Anderenfalls werde ihm das Vertragsverhältnis gekündigt. Bei Verweigerung der Zustimmung und nach Ablauf dieser Frist muss der Verbraucher damit rechnen, dass ihm tatsächlich die Kündigung durch den Plattformbetreiber ausgesprochen wird.

Einschränkungen durch den Bundesgerichtshof

Allerdings schiebt der BGH derartigen Zustimmungsfiktionen dann einen Riegel vor, wenn sich das Vertragsgefüge zu Lasten des einen Vertragspartners erheblich verschiebt. „Für solche weitreichenden, die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen der Parteien betreffenden Änderungen ist ein ….. Änderungsvertrag notwendig “, das heißt ein neuer Vertrag.

 

Bedeutung für den Verbraucher:

Wenn sich zum Beispiel der Plattformbetreiber durch die AGB-Änderungen plötzlich das Recht vorbehält, pro Nutzungszugriff auf die Plattform 5,00 Euro zu verlangen, so wäre das eine Verschiebung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung zulasten des Verbrauchers und damit unzulässig. Das Unternehmen dürfte nicht einseitig diese Vertragsänderung vornehmen. Vielmehr müsste es den laufenden Vertrag mit dem Verbraucher kündigen, wenn sich dieser mit der Änderung nicht einverstanden erklärt. Zugleich steht es dem Verbraucher frei, ein etwaiges neues Angebot des Unternehmens auf Abschluss eines neuen Vertrages anzunehmen oder nicht und sich gegebenenfalls nach anderen Spielangeboten umzuschauen.

Auf den Punkt gebracht

Grundsätzlich sind bestehende Verträge einzuhalten. Das betrifft auch die in den Vertrag einbezogenen AGB. Dennoch können AGB mittels eines Pop-up-Fensters unter Einräumung einer Überlegungs- und Erklärungsfrist und der beschriebenen Hinweispflicht geändert werden, sofern die AGB selbst dieses Vorgehen legitimieren. Um wesentliche Änderungen des Vertragsinhalts durchzusetzen, muss das Unternehmen den Vertrag ordentlich kündigen. Die Änderungen dürfen also nicht einseitig vom Unternehmen erzwungen werden. Natürlich steht es den Vertragsparteien frei, einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen einvernehmlich abzuschließen.

 

Losgelöst von den rechtlichen Vorgaben sollten Spielehersteller und –plattformbetreiber im Falle von AGB- und Vertragsänderungen ein gewisses Fingerspitzengefühl gegenüber den Kunden haben. Umfassende und transparente Informationen über die Änderungen, gegebenenfalls auch über deren Hintergründe, sind das A und O für ein Vertragsverhältnis, bei dem sich die Vertragspartner auf gleicher Augenhöhe begegnen sollten.

 

Überdies sollten Änderungen innerhalb der AGB-Klauselwerke deutlich hervorgehoben sein, da es für den Verbraucher unzumutbar ist, die über teilweise mehrere DIN A-4-Seiten langen AGB manuell abzugleichen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass die Verbraucher in Kenntnis der Sachlage den Änderungen bewusst und informiert zustimmen.

Jetzt meine Frage an das AS Team - Wo ist der Hinweis, das wir User mit diesen Änderungen einverstanden sind und diese Akzeptieren??? Wer das Spiel nur spielt und selten bis gar nicht im Forum ist, bekommt davon nichts mit. Solche wichtigen Infos müssen nach gesetzlichen Bestimmungen den User mitgeteilt werden und nicht... schaut mal jeden Tag im Forum nach... (siehe Zitat)

Wenn mich jetzt die neue Regel treffen würde, könnte ich nach deutschen Recht klage einreichen, da AS ein Pay to Play spiel ist und ich für meine Dienstleitung bezahle. Daher hier der Hinweis an das AS Team nicht zu fahrlässig mit neuen Regeln und AGBs umzugehen. Wenn Spieler ihre Rechte kennen und die auch einfordern oder der Verbraucherzentrale melden, kann das schnell teuer werden... Andere Browsergames haben da schon Abmahnungen in der Richtung bekommen... Daher sollte das Team schnell an einer Lösung arbeiten um AS davor zu bewahren...

Theoretisch ist auch das Löschen eines Accounts der gezahlt hat (also Testaccounts ausgeschlossen) bei Zahlungseinstellung nicht sofort zulässig. Es gibt Regeln die bei großen MMOs wie WOW, EVE Online, etc. vorschreiben das der Account erhalten bleiben muss, auch wenn der User kein Geld mehr zahlt. Er muss nur komplett auf Eis gelegt werden so das der User nach z.B. 1 Jahr wieder seinen Account so vorfindet, wie er ihn vor der Zahlungseinstellung verlassen hat. Ob dies auch für Browsergames zutrifft kann ich nicht sicher sagen, da werde ich mal googeln...

Daher meine Bitte an das AS Team hier über Spielregel- und AGB-Änderungen z.B. per Mail oder InGameMessage zu informieren. Oder nach Login direkt ein Infofenster mit den News, welches man dann mit "Gelesen" bestätigen muss, ansonsten kommt das Fenster immer wieder...

Vebraucherzentralen schreiben und reden viel wenn der Tag lang ist. Gerne auch mal viel Mist. Das was da steht, ist die Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen, die muss aber nicht die allein richtige sein, die praktikabelste meist schon gar nicht. Aber gehen wir das doch mal durch. Zunächst braucht es einen Änderungsvorbehalt in den AGB. Der ist in §9 zu finden. Diese müssten auch wirksam einbezogen worden sein. m. E. ist das der Fall. Jedoch müsste auch die Klausel wirksam sein, d. h. sie müsste transparent sein, also die Gründe beinhalten unter denen eine Änderung möglich ist. Dies ist m. E. nicht der Fall. Eine genaue Bestimmung erfolgt hier nicht. Aber: Sind die Spielregeln überhaupt AGB? AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien, Anbieter und Nutzer. Sinn und Zweck von Spielregeln ist es aber, das Verhältnis der Spieler untereinander zu regeln, zu deren Einhaltung der Spieler gem. AGB verpflichtet ist. Eine Änderung der Spielregeln betrifft somit zunächst das Verhältnis von Spieler zu Spieler. Einer AGB-Kontrolle dürften sich die Spielregeln m. E. daher entziehen. 

Legt man aber die übrigen Kriterien für die Erklärungsfiktion analog an, Mitteilung der Änderung und Setzung einer angemessenen Frist (in der der Spieler entscheiden kann, ob er unter diesen Bedingungen weiterspielen möchte oder nicht), sowie das ohne Reaktion die Erklärung als angenommen gilt, werden diese grundsätzlich erfüllt.

Das Posten im Forum ist zudem vergleichbar mit dem Anschlagen von öffentlichen Bekanntmachungen an Aushängen oder dem abdrucken in Zeitungen, wo dies auch nicht jeder ließt, aber trotzdem wirksam ist. Eine  PM oder Ingame-Mail wäre, bei einer öffentlichen Bekanntmachung, mit einem Brief vergleichbar. Den bekommst du da aber auch nicht. 

Aus meiner Sicht ist das Verfahren von AS betr. der Spielregeln im Rahmen des zulässigen. Auch ist es nicht unüblich Änderungen von Spielregeln im Forum zu posten. Der Besuch des Forums ist auch nicht unzumutbar. 

So jedenfalls meine Auffassung. 2 Juristen, 3 Meinungen.

Aber du kannst ja mal klagen und so etwas Rechtsfortbildung betreiben. Freue mich schon über den Artikel in der NJW oder CR. ;)

Ich gebe dir recht anzuzweifeln ob Spielregeln mit AGBs gleichzusetzen sind. 100% auf deiner Seite. Dann frage ich mich aber was die Zahlungsmodalitäten in den Spielregeln zu suchen haben und nicht lieber in die AGBs gehören...

Ich habe mit keinem Wort gesagt das ich hier AS verklagen will sondern lediglich auf mögliche Missstände hingewiesen und um Verbesserungen gebeten...

Also die Zahlungsmodalitäten stehen in den AGB (Payment-AGB). Zugegeben, die AGB sind m. E. nicht sonderlich gut aufgebaut. Ich hätte es anders gemacht. Aber sag doch mal, von welchen Spielregeln (link?) du sprichst. 

Na der Link ganz am Anfang... 

Im Forum "[EN/DE] New Game Rule / Neue Spielregel"

http://community.airlinesim.aero/topic/4573-ende-new-game-rule-neue-spielregel/#entry34431

Und für mich ist das keine Spielregel sondern eine Änderung der Zahlungsregeln und das gehört eindeutig in die AGBs bzw. müssen die User auf diese Änderung besser aufmerksam gemacht werden ggf. bestätigen... Programmiertechnisch ist ja nix dabei ein solches Infofenster bei Änderungen einzubauen...

Ah, so siehst du das und ich frage mich die ganze Zeit, wo du etwas zum Bezahlvorgang in den Spielregeln siehst. Mal ehrlich, wo siehst du hier eine Änderung der Zahlungsregeln? Die Regel betrifft in keinster Weise den Bezahlvorgang. Es mag zwar sein, dass hier eher ein Verhältnis zwischen Nutzer und Anbieter besteht, ja, und es mehr in die AGB gehört, aber wo ist jetzt dein Problem? Sind die Bedingungen in Satz 1 erfüllt, hat der Spieler ohnehin nichts verloren. Denn die Deaktivierung der Spielwelt hat zur Folge, dass sämtliche Airlines des Spielers gelöscht werden. Satz 2 ist zum einen eine Kann-Regelung, zweitens ist es wohl eine Cheat-Prevention (Flieger bestellen, reset. Flieger bestellen, reset etc., man erzeugt so viele günstige Flieger. Aber bestimmt kann man auch andere Dinge tun). 

Verwirrend finde ich nur, ob zwischen Satz 1 und 2 ein "oder" zu lesen ist oder ein "und", also ob die fünf Resets aus Satz 1 resultieren müssen oder ob auch manuell vom Spieler durchgeführte Resets gemeint sind. Das müsste man klarstellen wie ich finde. 

Es sind keine AGBs da diese Regel nicht für alle Angebote der simulogics gelten sondern für AirlineSim speziell sind. Da wir zur Zeit - der eine oder andere wird er gemerkt haben - noch Probleme mit dem Wiki haben, konnten die Regeln auch noch nicht im Englischen upgedated werden. Sobald dies passiert, geht das (zugegeben mit neuem Starttermin) auch noch mal an alle Spieler.

Bitte unterschätzt die AGB nicht!!! Sehr viele Firmen, selbst kleinste Internetshops, haben da schon erhebliche Probleme bekommen.

Nur um ein persönliches Beispiel zu nennen.

Ich hab ca 2009? einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und dazu das erste iphone um 49€ dazu bekommen. Dann nach drei Monaten hab ich keine Papierrechnung mehr bekommen. Da dies aber Bestandteil meines Vertrages war und ich nicht nachweislich über die Änderung informiert wurde hab ich den Vertrag gekündigt. Die Kündigung war wirksam, weil ich eben die AGB bzw. mein Vertrag ohne meine Zustimmung gekündigt wurde. Gab zwar jede Menge Streiterein, dank Rechtsschutz wurde aber alles so durchgezogen wie gewünscht.

Bitte macht im Bezug auf die AGB keine halben Sachen und läßt dies von einem Profi umsetzen!!!

Hat auch keiner gesagt. Habe ja nur darauf hingewiesen, dass diese Regelung schon mal da steht, aber erst, wenn wir auch an allen dafür publizierten Stellen diese Regel veröffentlichen können, ist auch eine Einführung der Regel samt Information der Spieler möglich. Und zwar unabhängig von AGB und Spielregeln ...

Bitte unterschätzt die AGB nicht!!! Sehr viele Firmen, selbst kleinste Internetshops, haben da schon erhebliche Probleme bekommen.

Ja, weil viele einfach die Copy & Paste-Methode anwenden, statt sich eine gescheite AGB vom Fachmann erstellen zu lassen, wobei man bei der Auswahl derer auch Vorsicht walten lassen sollte. Viele haben auch nur Schubladen-AGB. Wie oben gesagt, AS sollte tatsächlich die AGB-Klausel mal anpassen lassen. Entspricht m. E. nicht den Anforderungen. Ob die AGB-Grundsätze auch für die Spielregeln gilt, ist aber durchaus streitbar. ;)

Und wenns die Verbraucherzentrale blöd findet: ich werde weiter gerne AS spielen. So ein Kokolores!