Ich möchte an dieser Stelle mal ein Zitat der Verbraucherzentrale posten... Bezogen auf die neue Spielregel http://community.airlinesim.aero/topic/4573-ende-new-game-rule-neue-spielregel/#entry34431
Änderungen der AGB und der Vertragsinhalte
Spielehersteller und Plattformbetreiber dürfen nicht nur die Spielregeln vorgeben, sondern auch die dem Vertrag zugrunde liegenden AGB und Datenschutzbestimmungen. Im Falle eines neuen Vertrages besteht dieses Problem nicht: Entweder der Verbraucher erklärt sich mit dem Vertragsinhalt und den AGB einverstanden oder er nimmt von Anfang an Abstand vom Vertrag.
Bei bestehenden Verträgen gilt der Grundsatz: „Verträge sind zu halten“. Daher sind einseitige Änderungen durch das Unternehmen nicht erlaubt, es sei denn, die dem Vertrag zugrunde liegenden AGB beinhalten eine entsprechende zulässige Regelung zur einseitigen Änderung des Vertrages.
Bei der Frage nach der Form der Einbeziehung geänderter AGB in einem laufenden Vertragsverhältnis macht der Gesetzgeber Vorgaben Dem Verbraucher muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um zu überlegen, ob er mit den geänderten AGB das Vertragsverhältnis fortsetzen und den Änderungen zustimmen möchte. Außerdem muss der Unternehmer erklären, was geschieht, wenn der Verbraucher nicht zustimmt.
Bedeutung für den Verbraucher:
Im konkreten Fall der AGB-Änderungen auf Spieleplattformen bedeutet das Folgendes:Der Verbraucher erhält zum Beispiel mittels eines Pop-up-Fensters den Hinweis, dass er innerhalb von sechs Wochen den geänderten AGB zustimmen müsse. Anderenfalls werde ihm das Vertragsverhältnis gekündigt. Bei Verweigerung der Zustimmung und nach Ablauf dieser Frist muss der Verbraucher damit rechnen, dass ihm tatsächlich die Kündigung durch den Plattformbetreiber ausgesprochen wird.
Einschränkungen durch den BundesgerichtshofAllerdings schiebt der BGH derartigen Zustimmungsfiktionen dann einen Riegel vor, wenn sich das Vertragsgefüge zu Lasten des einen Vertragspartners erheblich verschiebt. „Für solche weitreichenden, die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen der Parteien betreffenden Änderungen ist ein ….. Änderungsvertrag notwendig “, das heißt ein neuer Vertrag.
Bedeutung für den Verbraucher:
Wenn sich zum Beispiel der Plattformbetreiber durch die AGB-Änderungen plötzlich das Recht vorbehält, pro Nutzungszugriff auf die Plattform 5,00 Euro zu verlangen, so wäre das eine Verschiebung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung zulasten des Verbrauchers und damit unzulässig. Das Unternehmen dürfte nicht einseitig diese Vertragsänderung vornehmen. Vielmehr müsste es den laufenden Vertrag mit dem Verbraucher kündigen, wenn sich dieser mit der Änderung nicht einverstanden erklärt. Zugleich steht es dem Verbraucher frei, ein etwaiges neues Angebot des Unternehmens auf Abschluss eines neuen Vertrages anzunehmen oder nicht und sich gegebenenfalls nach anderen Spielangeboten umzuschauen.
Auf den Punkt gebrachtGrundsätzlich sind bestehende Verträge einzuhalten. Das betrifft auch die in den Vertrag einbezogenen AGB. Dennoch können AGB mittels eines Pop-up-Fensters unter Einräumung einer Überlegungs- und Erklärungsfrist und der beschriebenen Hinweispflicht geändert werden, sofern die AGB selbst dieses Vorgehen legitimieren. Um wesentliche Änderungen des Vertragsinhalts durchzusetzen, muss das Unternehmen den Vertrag ordentlich kündigen. Die Änderungen dürfen also nicht einseitig vom Unternehmen erzwungen werden. Natürlich steht es den Vertragsparteien frei, einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen einvernehmlich abzuschließen.
Losgelöst von den rechtlichen Vorgaben sollten Spielehersteller und –plattformbetreiber im Falle von AGB- und Vertragsänderungen ein gewisses Fingerspitzengefühl gegenüber den Kunden haben. Umfassende und transparente Informationen über die Änderungen, gegebenenfalls auch über deren Hintergründe, sind das A und O für ein Vertragsverhältnis, bei dem sich die Vertragspartner auf gleicher Augenhöhe begegnen sollten.
Überdies sollten Änderungen innerhalb der AGB-Klauselwerke deutlich hervorgehoben sein, da es für den Verbraucher unzumutbar ist, die über teilweise mehrere DIN A-4-Seiten langen AGB manuell abzugleichen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass die Verbraucher in Kenntnis der Sachlage den Änderungen bewusst und informiert zustimmen.
Jetzt meine Frage an das AS Team - Wo ist der Hinweis, das wir User mit diesen Änderungen einverstanden sind und diese Akzeptieren??? Wer das Spiel nur spielt und selten bis gar nicht im Forum ist, bekommt davon nichts mit. Solche wichtigen Infos müssen nach gesetzlichen Bestimmungen den User mitgeteilt werden und nicht... schaut mal jeden Tag im Forum nach... (siehe Zitat)
Wenn mich jetzt die neue Regel treffen würde, könnte ich nach deutschen Recht klage einreichen, da AS ein Pay to Play spiel ist und ich für meine Dienstleitung bezahle. Daher hier der Hinweis an das AS Team nicht zu fahrlässig mit neuen Regeln und AGBs umzugehen. Wenn Spieler ihre Rechte kennen und die auch einfordern oder der Verbraucherzentrale melden, kann das schnell teuer werden... Andere Browsergames haben da schon Abmahnungen in der Richtung bekommen... Daher sollte das Team schnell an einer Lösung arbeiten um AS davor zu bewahren...
Theoretisch ist auch das Löschen eines Accounts der gezahlt hat (also Testaccounts ausgeschlossen) bei Zahlungseinstellung nicht sofort zulässig. Es gibt Regeln die bei großen MMOs wie WOW, EVE Online, etc. vorschreiben das der Account erhalten bleiben muss, auch wenn der User kein Geld mehr zahlt. Er muss nur komplett auf Eis gelegt werden so das der User nach z.B. 1 Jahr wieder seinen Account so vorfindet, wie er ihn vor der Zahlungseinstellung verlassen hat. Ob dies auch für Browsergames zutrifft kann ich nicht sicher sagen, da werde ich mal googeln...
Daher meine Bitte an das AS Team hier über Spielregel- und AGB-Änderungen z.B. per Mail oder InGameMessage zu informieren. Oder nach Login direkt ein Infofenster mit den News, welches man dann mit "Gelesen" bestätigen muss, ansonsten kommt das Fenster immer wieder...