Jep, sehe ich auch so. Ein Kaufgebot sollte immer nur von einem Kaufgebot überboten werden können. Leasing sollte dann ausgeschlossen sein.
Volle Zustimmung.
Leasing und Kauf sollten im Flugzeughändler getrennt behandelt werden. Also zumindest der Art wie du vorschlägst, ein Flugzeug für’s Leasing zu sperren, sobald ein Kaufgebot vorliegt, besser aber vielleicht noch über differenzierte Preisansätze um es für den “privaten” Flugzeughandel attraktiver zu gestalten.
Ich schreibe mal hier rein, um kein neues Thema aufzumachen:
Meine Holding A hat 2 börsennotierte Tochterunternehmen B+C. B hat an C ein Flugzeug verleast. Jetzt möchte ich das Flugzeug aber mit C kaufen. Gibt es da einen direkten Weg, ohne das Leasing zu kündigen und den Flugplan zu erhalten (ähnlich wie bei Leasing von AS) oder geht es nur über das Asset Management nach Auslauf des Leasingvertrages?