Guten Tag an alle,
habe mir eine B788 auf dem Markt günstig erworben. Bestuhlung für ca 500.000 AS$ eingebaut, und nun hat der Leasinggeber den Vertrag gekündigt. Ist ja auch sein gutes recht und so, aber wäre es da nicht angebracht, dass der Leasinggeber eine Strafe an die Airline zahlen muss?
Z.b. Kündigung innerhalb der ersten 4 Wochen, für Widebodys 1.000.000 AS$, für Narrowbodys 500.000 AS$?
Auch wenn der Flieger nun eine Woche bei mir fliegt, mache ich ja aufgrund der Bestuhlung einen deutlichen Verlust.
Vg Marcel