ist es eigentlich möglich eine tochter in nicht investitionsoffenen ländern über 2 töchter zu gründen?
zb holding liegt in den usa - diese holding hat eine tochter, deren rechtliches mutterland klarerweise die usa ist. wenn nunmehr diese usa tochter eine tochter zb. in großbritannien gründet ist das rechtliche mutterland noch immer die usa und hat diese tochter in gb keine passagierrechte. soweit so gut. gründet aber die gb-tochter (die dann als "zwischenholding gb" fungieren sollte) wiederum eine tochter in gb müsste doch eigentlich auch das rechtliche mutterland der am ende stehenden firma gb sein. kostet zwar credits, aber geht das, oder "wandert" das rechtliche mutterland von ganz oben nach unten durch ?
Kostet m. W. keine Credits, aber bringt dir aber auch keine Flugrechte in GB. Das Grundprinzip ist einfach: Einem Spieler mit großem Bankkonto das er mit einer US-Airline erwirtschaftet hat, soll es nicht möglich sein auf einem anderen großen Markt dieses Kapital einzusetzen um eine zweite große Airline aufzubauen und anderen Konkurrenz zu machen. Ausnahme: Investitionsoffene Länder.
Es geht immer um die Mutterlandsrechte der Anteilseigner.
Holding (Ort: USA | Recht: USA): sie gründet eine Tochter in GB (Ort: EU | Recht: USA). Das Rechtüberträgt sich, wegen Mehrheitsbeteiligung (hier: 100%) eines Unternehmens mit Flugrecht USA.
Gründet die GB-Tochter ein weiteres Unternehmen (Tochter Nr.2), vererbt sich erneut das USA-Flugrecht, weil Tochter Nr.2 von einem Unternehmen mehrheitlich (hier auch wieder 100%) von einem Unternehmen gehalten wird, dessen Flugrechte in den USA sind.
Es gibt dennoch den seltenen und nicht unbedingt stabilen Fall, in dem du Flugrechte eines fremden, nicht-investitionsoffenen Landes bekommen kannst:
Das geht, indem die Auslandstochter z…B. in folgender Weise gehalten wird:
Deine Holding (USA): 40%
Holding B in England: 30%
Holding C in England: 30%
Da du die meisten Anteile hast, hast du selbstverständlich die Kontrolle über die Tochter. Da allerdings die Mehrheit der Anteilseigner EU-Flugrechte besitzen, besitzt die Tochter am Ende ebenfalls britische EU-Flugrechte.
danke für die hilfe - somit erübrigt sich das thema, weil wie du bereits festgestellt hast geht es nur über eine instabile kombination als minderheitseigentümer. die ganze konstruktion "kippt" aber ab dem zeitpunkt, zu dem einer der anderen anteilseigner mehr als man selbst beteiligung besitzt - könnte also max. halbwegs über eine äußerst breit gestreute aktionärsstruktur funktionieren.