@Sabena
Highscore hat absolut Recht. Du solltest Deine Nase mal in die AGB stecken und diese lesen.
Akzeptiert hast Du diese AGB.
Daher hast Du hast jetzt nur zwei Möglichkeiten.
1.) Mit AS sofort aufhören oder
2.) auf Basis der akzeptieren AGB weiterspielen.
Da Du auf deutsch schreibst, hier mal einen kurzen Auszug aus den AGB mit den betreffenden Punkten.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Spieleangebote)
Das Unternehmen simulogics GmbH, Katharina-Geisler-Strasse 13, 85356 Freising, im Folgenden bezeichnet als simulogics, verpflichtet alle Nutzer von Spielen der simulogics GmbH folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren.
Diese AGB wurden am 24.08.2007 veröffentlicht und sind ab dem 01.09.2007 wirksam.
§1 Leistungsinhalte
(I) Voraussetzungen der Teilnahme
Um an einem Spiel der simulogics teilzunehmen ist es notwendig, den Geschäftsbedingungen zuzustimmen. Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich insbesondere, aber nicht abschließend auf das gesamte Angebot der Internet-Präsenzen von simulogics (entertainment).
(II) Verantwortlichkeit
simulogics ist stets bemüht, die fehlerfreie Verfügbarkeit der Dienste sicherzustellen. Dennoch kann es zu gelegentlichen Fehlern und Ausfällen kommen. Entstehen einem Spieler durch etwaige Serverausfälle, Fehler in der Programmierung u.ä. Nachteile, so hat der Spieler keinen Anspruch auf Wiederherstellung des vor dem Ereignis herrschenden Status seines Accounts. Hinsichtlich der Haftung von simulogics gilt § 8 dieser AGB.
§8 Haftung
simulogics übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung von Spielen der simulogics entstanden sind. Eine Haftung ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit entstehen sowie sämtlichen Schäden an Leben und Gesundheit. Diesbezüglich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass übermäßige Teilnahme an Computerspielen z.T. erhebliche Gesundheitsrisiken birgt.
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Das ORS Problem, welches uns allen virtuellen Schaden zugefügt hat (weniger Einnahme) wird kaum unter die Punkte "Vorsatz" und/oder "grobe Fahrlässigkeit" fallen.