Mindestpreis ist Mindestpreis, stimmt, aber nicht so ganz 
Der Mindestpreis für eine Economy-Ticket berechnet sich aus den anteiligen Kosten für Treibstoff, Ground-Handling, Flugzeughandling, Flugsicherung und Landegebühren plus den Einzelkosten für das Catering. Damit ist der Mindestpreis keine feste Größe, sondern hängt natürlich von den Treibstoffkosten, aber eben auch von der Bestuhlung und dem Servicekonzept ab. Das sind die zuvor bereits erwähnten direkten Kosten. Daraus folgen aber auch zwei wichtige Punkte:
Zum einen ist der Mindestpreis individuell berechnet, es lässt sich also nicht von den eigenen Mindestpreisen auf jene der Konkurrenz schließen. Aus dem Grund sollte man mit Anschuldigungen auch vorsichtig sein, eine Meldung an den Support zwecks überprüfung ist da zielführender. Der Mindestpreis unterscheidet sich also nicht nur im Wert, sondern auch in seiner Art von dem Standardpreis, der nur von der Route abhängig ist.
Zum anderen kann der Mindestpreis durch die gemischte Berechnung bei der Unterflurfracht sehr stark von Voll-Frachtern abweichen, nicht selten sogar den gesetzten Standardpreis der Route übertreffen. Sollte letzteres der Fall sein, gibt es eine sinnvoll Kulanzregelung: faktisch handelt es sich zwar um Dumpingpreise, rechtlich wird aber die Möglichkeit zu Standardpreisen zu fliegen höher gestellt. Der Standardpreis schlägt in diesem Fall also den Mindestpreis.
Die Notwendigkeit dieser Regelung ergibt sich schon aus rein praktischen Gründen: es wäre reichlich unfair, einen Neueinsteiger zu bestrafen, nur weil dieser nichts an den voreingestellten Preisen geändert hat.
Zu der Problematik der ständigen Kontrolle gibt es meines Wissens nach bisher keine Lösung als eben das durchgehen der Verbindungen per Hand. Relevant ist das freilich nur für die Maschinen, bei denen ein Preis unterhalb des Standardpreises manuell vorgegeben wurde.
Angst vor einer Bestrafung, nur weil eine Anpassung nicht schnell genug erfolgte, muss allerdings niemand haben. Die Dumpingregel, die auf den Mindestpreis aufsetzt hat das Ziel, die Schädigung von Konkurrenten durch unwirtschaftliches Handeln (in der Regel als Folge einer größeren Marktmacht) zu unterbinden. Es gibt dafür zwar keine interne Rechtsgrundlage (das folgende ist also nicht einklagbar
), aber wenn eine Gesellschaft bei einigen wenigen Routen knapp unterhalb des Mindestpreises fliegt wird in der Regel kulant geurteilt, sollte es eine Beschwerde geben oder dies bei einer Routineüberprüfung auffallen 
PS: Durch die oben beschriebenen Einzelfaktoren der direkten Kosten ist übrigens eine Kontrolle von Hin- und Rückflug notwendig, weil selbst bei identischer Maschine, Bestuhlung und Service durch die externen Faktoren unterschiedliche Mindestpreise zustande kommen können. Wir wollen es euch ja nicht zu einfach machen, unterhalb des Standardpreises zu fliegen 