Der Mindestpreis hat doch damit nichts zu tun.
Wenn ich ein Flugzeug fast leer fliegen lasse, dann mache ich keinen Gewinn, richtig? Die Frage ist, ob dies dann ebenso unter die Rubrik "gegen die Regeln" fällt oder nicht. Dass der Mindestpreis dabei eingehalten wird, ist klar - aber warum ist das irrelevant, wenn kein Gewinn damit gemacht wird? Wenn doch alles Gewinn machen soll?
Zum 10% Leasing: einen Post über Deinem hast Du doch selber geschrieben, dass auch mit 10% Leasing Gewinn erzielt wird... ?
Ich denke du kennst die Antwort selbst, oder?
Folgende Szenarios haben wir:
1. Ich kalkuliere mein Angebot (Ticketpreis) zu Vollkostendeckung (fixe+variable Stückkosten) +X
2. Ich kalkuliere zu Teilkostendeckung (variable Stückkosten < Preis < Vollkosten)
Bei 1. kann ich klar und direkt eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen. Ob da jetzt auch tatsächlich Gewinn gemacht wird oder nicht ist irrelevant. Wenn kein Gewinn erzielt wird produziere ich entweder zu teuer, am Markt vorbei oder zu viel. All das würde ich als unternehmerisches Risiko bezeichnen.
Bei 2. wird's komplizierter.
Hier haben wir den Fall, dass ich Regelkonform zu > Mindestpreis (=variable Kosten), aber unter der Gewinnschwelle (=variable+fixe) anbiete. Einen direkten Gewinn wie in 1. erziele ich damit natürlich niemals.
Aber ich kann dennoch auf eine Gewinnerzielungsabsicht schließen weil ich:
a) damit Paxe zu meinem Hub fliege und so mit dem Anschlussflug einen Gesamtgewinn bzw. Vollkostendeckung+X erreiche
oder weil ich
b ) mit meiner Produktionsanlage (=Flugzeug) bereits meine Vollkosten decke, ich aber noch Kapazitäten (=Wartungsverhältnis) frei habe, die ich zu Teilkosten anbieten kann und so durch einen positiven Deckungsbeitrag meinen Gesamtgewinn steigere
Aber wie sieht es denn jetzt mit dem 10%-Leasing aus?
Bei einer alten Maschine ist ein Gewinn realisierbar wie oben beschrieben. Ok.
Aber bei einer Neumaschine wird die Rechnung sehr komplex, da Abschreibung konstant, die vergleichbare Leasingrate aber mit dem Alter abnimmt.
Fall 1.: wenn du immer zu 10% anbeitest, eilst du der Abschreibung immer hinterher, bietest also nie kostendeckend an. Bliebe die Frage, zu welchem Restwert kannst du die Maschine zu welchem Zeitpunkt abstoßen.
Fall 2. ist meiner Meinung nach überhaupt nicht anwendbar, da das Flugzeug nicht als Produktionsanlage, sondern als Produkt betrachtet wird. Hier könnte man höchstens argumentieren, man bietet diese eine Maschine als Teil eines ganzen Pakets an, mit dem als Gesamtes Geld verdient wird - so arbeiten ja auch Boeing, Airbus und Co. Ist aber in AS nicht darstellbar.
Totschlagargument gegen das 10%-Leasing in AS ist jedoch in meinen Augen die Frage:
Finde ich wirklich keinen Kunden, der bereit ist, mehr für das Flugzeug zu zahlen? Ich denke: natürlich finde ich den!
Für mich heißt das also: ich biete weit unter Marktwert und unter Ausnutzung der Kurzfristigkeit des Flugzeugmarktes an, um einem Partner einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.